Dania Lins, Universität Paderborn
Abstract: The focus of Dania Lins’ dissertation project is to examine the participation of unmarried royal daughters in the rule of Castile and Leon, their form, status and underlying property between the 10th and 12th centuries, as well as their intertwining with the specifically Iberian infantaticum. That the question of the daughters’ status cannot be answered unequivocally, especially in the early 11th century, will be demonstrated by the exemplary work on Tigridia, daughter of Count Sancho Garcia of Castile.
Zusammenfassung: Die Untersuchung der Teilhabe unverheirateter Königstöchter an der Herrschaft in Kastilien-León, deren Ausgestaltung, Status und zugrundeliegender Besitz zwischen dem 10. und 12. Jahrhundert sowie deren Verflechtung mit dem spezifisch iberischen Infantaticum stehen im Fokus des Dissertationsprojektes von Dania Lins. Dass die Statusfrage dieser Töchter insbesondere im frühen 11. Jahrhundert nicht eindeutig zu beantworten ist, soll die beispielhafte Ausführung über Tigridia, Tochter des Grafen Sancho Garcia von Kastilien, darlegen.
In Kastilien-León bekleideten unverheiratete Königstöchter bedeutende Positionen im Reich ihrer Väter und Brüder. Diese weibliche Herrschaftsausübung gründete sich vorranging auf das sogenannte Infantaticum,1 umfangreiche Güter- und Verwaltungskomplexe, welche den Töchtern als Besitz übertragen wurden. Dass es sich bei diesen Königstöchtern um machtpolitisch und vor allem weltlich agierende Frauen handelte, belegen ihre vielfältigen dokumentarischen Zeugnisse ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. So sind die Töchter Fernandos I., Urraca und Elvira, an der Hälfte der erhaltenen Herrscherurkunden ihres Bruders beteiligt, stellten eigene Urkunden aus und für Sancha, Schwester Alfons VII., ist in über 20 eigenständigen Urkunden der Titel „regina“ nachzuweisen.2 Aber wie entsteht dieses Infanticum und wer sind seine Wegbereiterinnen?
Die Praxis weiblicher Teilhabe an den Herrschaftsgebieten nimmt ihren Ursprung im 10. und frühen 11. Jahrhundert, als die Grafen von Kastilien wie auch die Könige von León große Familienklöster gründeten, denen je eine ihrer Töchter vorstand.3 Durch die enge Verbindung zu einem Kloster werden diese Töchter beständig als Äbtissinnen angesehen; so auch Tigridia, die Tochter des Grafen Sancho Garcia. Im Februar 1011 stiftete das Grafenpaar von Kastilien, Sancho Garcia und Urraca, ein Kloster zu Ehren von San Salvador, Santa Maria und San Miguel in Oña am Rande des Flusses Oca. Sie statteten es mit über 100 im Gründungsdiplom aufgeführten Orten, Kirchen, Klöstern und Ländereien so umfangreich aus, dass Oña zum reichsten Kloster Kastiliens avancierte. Bestimmt war dieser Klosterkomplex für ihre Tochter Tigridia, die als „Vorsteherin und Leiterin“ eingesetzt wurde.4 Aufgrund dieser Umschreibung wird Tigridia als die erste Äbtissin von Oña wahrgenommen, die von ihren Eltern in ein monastisches Leben übergeben wurde. Der Äbtissinnen-Status bestätigt sich, so scheint es, in einer Urkunde Sancho „el Mayors“ aus dem Jahr 1017, in der der König von Navarra Tigridia das Kloster Santa Maria de las Muelas überträgt: „dono et concedo ad uso domna Tigridia abbatissa.“5 Die Authentizität dieser Urkunde ist jedoch hinsichtlich des angeführten Titels von Sancho als „re[x] Hyspaniarum“, der fehlerhaften historischen Zusammenhänge und der Zeugenliste mehr als zweifelhaft. Auch die explizite Nennung Tigrides als „abbatissa“ könnte diese Annahme stützen: Jimeno Aranguren und Pescador Medrano datieren dieses stark interpolierte oder gefälschte Diplom auf das Jahr 1033.6 In dieser Zeit gehörte das Gebiet um Oña zum navarresischen Herrschaftsgebiet, das unter Sancho III. eng mit der Reformabtei Cluny interagierte und Oña, wie schon zuvor San Juan de la Peña, in eine kanonisch regulierte Benediktinerabtei umwandelte. Sich in die Tradition einer Abtei zu stellen, deren Leitung von einer Grafentochter ohne monastische Amtsbezeichnung übernommen wurde, wird bei den Clunyazensern auf wenig Gegenliebe gestoßen sein. Ein möglicher Grund, weshalb in der interpolierten Urkunde Tigridia nicht nur als „domna“ sondern auch als „abbatissa“ bezeichnet wird; ein Titel, der sich in keiner anderen kastilischen Urkunde wiederfinden wird.
Die diplomatischen Zeugnisse über diese Herrschertochter sind jedoch rar gesät. Sie wird lediglich in der Gründungsurkunde des Klosters namentlich erwähnt: „filiam nostram nomine Tegridiam“.7 Eine kanonische Statusbeschreibung findet sich hier nicht. Die sieben weiteren Urkunden aus dem Frühjahr 1011, die im Zusammenhang mit der Gründung und Ausstattung des Klosters durch das Grafenpaar ausgestellt wurden, führen Tigridia weder im Text noch in der Zeugenliste. Erst im Jahr 1014 nennt der Graf Tigridia explizit bei einer Schenkung. In der Urkunde heißt es: „concedimus tibi filia nostra dulcissima cognominata Tegridia“.8 In einer privaten Schenkung aus dem Jahr 1016 an Oña wird sie wiederum als „domina Tegridia“((Colección diplomática de San Salvador de Oña (822 – 1284), Juan del Álamo [Hrsg.], 1950, Urk. 18.)) bezeichnet. Ein Verweis auf den Status als Äbtissin fehlt in beiden Fällen. Ein größerer Urkundenkorpus steht für diese Tochter leider nicht zur Verfügung, womit die eindeutige Statusbeschreibung diese Grafentochter undeutlich bleibt. Für ihre beiden Tanten Urraca und Oneca in den weiteren kastilischen Gründungen Covarrubis und Cillaperlata sind diese Quellenbestände umfänglicher, wodurch ihre machtpolitische Einflussnahme deutlicher nachzuvollziehen ist, als dies für Tigridia möglich ist. Als Äbtissinnen werden auch diese beiden Grafentöchter nicht bezeichnet.9 Dies kann ein Beleg dafür sein, dass bereits für diese Generation von Töchtern eine eher verwaltende, herrschaftssichernde Aufgabe vorgesehen war als eine kanonisch regulierte. Im Kontext der künftigen filiae regis könnten Tigridia in Oña, Urraca in Covarrubias und Oneca in Cillaperlataals Wegbereiterinnen der folgenden autarken Infantinnen verstanden werden, die nachweislich kein zurückgezogenes, monastisches Leben führten, sondern neben ihren Brüdern machtpolitisch agierten.
Photo: Reliquiar Tigridias aus dem 16. Jahrhundert, eigene Photographie, Ausstellung Oña 2017.
- Die erste urkundliche Erwähnung fand das Infantaticum als Besitzkategorie von Königstöchtern im Jahr 1089; Alfonso VI: Cancillería, curia e imperio, I. Estudio, II. Colección diplomática, Andrés Gambra Gutiérrez [Hrsg.], León 1998 (Fuentes y estudios de historia leonesa, 63), Urk. 100, S. 262ff. [↩]
- vgl. hierzu Gambra Gutiérrez (1998); Luisa Garcia Calles: Doña Sancha. hermana del emperador, León 1972 (Fuentes y estudios de historia leonesa, 7), S.153ff. [↩]
- Zu den Klöstern in Kastilien zählten San Pelayo de Oviedo, San Cosme y San Damian de Covarrubias sowie San Juan de Cillaperlata. [↩]
- Ego, quidem Sancius comes et vxor mea Vrraca cometissa … oferre in munere filiam nostram nomine Tegridiam et elegimus eam ut preeset ad regendos Dei cultores et omnes Deo devotas,… Colección diplomática de los Condes de Castilla. Manuel Zabalza Duque [Hrsg.], Salamanca 1998, Urk. 64, S. 460. [↩]
- Coleccion Documental de Sancho Garces III, el Mayor, Rey de Pamplona (1004-1035). Roldán Pescador, Aitor Jimeno [Hrsg.], Urk. 19, S. 106ff. [↩]
- vgl. ebd. S. 109; Mañaricúa Nuere, Andrés E. de: Obispados en Álava, Guipúzcoa y Vizcaya hasta fines del siglo XI, Vitoria 1963, S. 81. [↩]
- Zabalza, Urk. 64, S. 460ff. [↩]
- Ebd. Urk. 74, S. 351ff. [↩]
- vgl. Cartulario del infantado de Covarrubias, Luciano Serrano [Hrsg.], Valladolid 1907, Urk. 11-16. [↩]