Tim Knoche, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Resumen: La tesis doctoral examina el fenómeno del albacea desde una perspectiva de historia de derecho. El término con que el Código Civil designa el ejecutor del testamento tiene sus orígenes en Toledo de la Plena Edad Media. El análisis de la práctica notarial musulmana, mozárabe y castellana pretende dilucidar el desarrollo temprano del albacea y, por medio de una comparación, descubrir su recepción jurídica del derecho musulmán y mozárabe en Toledo.
Abstract: The doctoral thesis examines the phenomenon of albacea from a legal historical perspective. This legal term for the “executor of a will“ in the Spanish Civil Code is traced back to its origins in high medieval Toledo. The analysis of Islamic, Mozarabic and Castilian notarial practice tries to shed light on the early development of the albacea and, by means of comparison, describe its legal reception from Islamic and Mozarabic law in Toledo.
Der Begriff albacea bezeichnet den Testamentsvollstrecker im geltenden spanischen Zivilrecht, Art. 892 ff. Código Civil. Die Dissertation untersucht das erstmalige Auftreten dieses Arabismus‘ in der kastilischen Urkundenpraxis des 11. bis 13. Jahrhundert. Sie verfolgt die Hypothese einer Rechtsrezeption des albacea aus der andalusisch-islamischen in die mozarabische und kastilische Rechtspraxis.
Dafür blickt die Analyse ins hochmittelalterliche Toledo. Kurz vor der Eroberung der Stadt im Jahre 1085 durch den christlichen Herrscher Alfons VI. (reg. 1065–1109/ gest. 1109) verfasste dort der muslimische Rechtsgelehrte Ibn Muġīṯ eine Sammlung notarieller Formulare unter dem Titel Al-muqniʿ fī ʿilm aš-šurūṭ (ed. Aguirre Sádaba). Darin tritt der islamische Testamentsvollstrecker unter dem Begriff des al-waṣī auf, der zugleich als der sprachliche Ursprung von albacea angesehen wird.
Die Arbeit formuliert die These, dass die lateinisch-kastilische Urkundenpraxis den islamischen waṣī nicht unmittelbar als albacea übernommen hat. Vielmehr findet sich zunächst der arabische waṣī in der Urkundenpraxis der arabisierten Christen Toledos wieder. Diese sogenannten Mozaraber beurkundeten noch bis Ende des 13. Jahrhunderts auf Arabisch: Ihre Testamente und Kaufverträge (ed. González Palencia und Ferrando) zeigen einen christlichen waṣī, der sich auf rechtlicher Ebene weitgehend, aber nicht vollständig, mit dem islamrechtlichen waṣī deckt.
Erst im Übergang von der mozarabischen zur lateinisch-kastilischen Urkundenpraxis Toledos wurde die Figur des albacea entwickelt. Kastilische Testamente und Kaufverträge, die im Archivo Catedral de Toledo verwahrt werden und aus dem 12. und 13. Jahrhundert stammen, zeugen vom erstmaligen Auftreten des albacea und von den anfänglichen Schwierigkeiten der Notare im Umgang mit dem Arabismus. Der kastilische albacea stimmt rechtlich wiederum nur teilweise mit dem mozarabischen waṣī überein.
Die Arbeit diskutiert, ob sich dieses Phänomen als Rechtsrezeption einordnen lässt. Dabei findet auch der Umstand Berücksichtigung, dass die zeitgenössische Urkundenpraxis eine Vielzahl von weiteren Begriffen wie cabezalero oder testamentario für den Testamentsvollstrecker kennt. Diese decken sich rechtlich mit dem albacea, daher scheint die Präferenz der toledanischen Notare für den Arabismus nicht auf einem juristischen Alleinstellungsmerkmal des albacea zu gründen. Auffallend ist vielmehr, dass die toledaner Christen häufig Arabismen zur Bezeichnung hoher Ämter wählten. Aus dieser Zeit stammt zum Beispiel der arabischstämmige Begriff für den Bürgermeister, alcalde. Der albacea könnte daher aufgrund einer besonderen gesellschaftlichen Autorität arabischstämmiger Amtsbezeichnungen bevorzugt worden sein.
Die Arbeit formuliert vor diesem Hintergrund weitergehenden Forschungsbedarf zum albacea. Das Ergebnis der Rezeptionsuntersuchung wird in den allgemeineren Kontext der Rezeptionsfähigkeit erbrechtlicher Instrumente und des Verhältnisses der latein-europäischen zur islamischen Rechtsgeschichte gestellt.
Die Dissertation wird betreut von Herrn Prof. Dr. Christian Baldus, Direktor der Romanistischen Abteilung des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Juristische Fakultät, Universität Heidelberg.
Photo: ©Archivo Catedral de Toledo, I.4.B.1.1.r